Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeindeverwaltung Schellenberg ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGIG), LGBl. 2022 Nr. 101, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.schellenberg.li.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit den WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1(2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vollumfänglich vereinbar.
Diese Erklärung wurde am 23. April 2025 auf Grundlage einer von GMG AG durchgeführten Bewertung erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Webseite auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:
Gemeindeverwaltung Schellenberg
Dorf 49
9488 Schellenberg
+423 399 20 30
gemeinde@schellenberg.li
Durchsetzungsverfahren
Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseite gestellt. Falls dabei innerhalb der gesetzlich definierten Frist von zwei Monaten keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Stelle beim Amt für Soziale Dienste (Durchsetzungsstelle) wenden. Die Durchsetzungsstelle wird, wenn die Beschwerde berechtigt ist, Handlungsempfehlungen aussprechen und Massnahmen vorschlagen.
Amt für Soziale Dienste
Postplatz 2
9494 Schaan
digitale-barrierefreiheit@llv.li
Letzte Änderung: 23. April 2025