Die Entwässerungsgräben müssen bis am Samstag, 1. November 2025 ausgemäht und ausgeräumt werden. Grababschnitte welche der Öko-Bewirtschaftung unterliegen, dürfen erst nach dem 15. Oktober 2025 ausgemäht werden.
Nach dem 3. November 2025 wird die Räumung durch die Gemeinde vorgenommen und der entstandene Aufwand den Besitzern in Rechnung gestellt.
Die Rietgräben im Naturschutzgebiet müssen nicht von den Anstössern geräumt werden. Diese Gräben werden vom Landesforstamt geräumt.










