Gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes ist die Gemeinde für die Abwasserentsorgung verantwortlich. Sie ist zuständig für die Erstellung, den Betrieb, den Unterhalt sowie die Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlagen und überwacht zudem die privaten Entwässerungsanlagen von Liegenschaften. Das Gesuch für die Liegenschaftsentwässerung ist gemeinsam mit dem Baugesuch einzureichen. Bei der Planung ist das Abwasserreglement der Gemeinde Schellenberg zu beachten.
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