Wegzug in eine andere liechtensteinische Gemeinde
Wenn Sie von der Gemeinde Schellenberg in eine andere Gemeinde in Liechtenstein ziehen, müssen Sie sich nicht abmelden.
Anhand der Anmeldung der Zuzugsgemeinde werden wir Sie automatisch bei uns abmelden.
Wegzug ins Ausland
Wenn Sie sich ins Ausland abmelden möchten, müssen Sie zunächst die Finanzen/Steuern darüber informieren, da Sie die Steuererklärung für das laufende Jahr bis zu Ihrem Wegzugsdatum einreichen müssen. Nach Einreichung der Steuererklärung müssen Sie sich persönlich bei den Einwohnerdiensten (Schalter) abmelden. Um den Prozess zu vereinfachen, können Sie bei der Abmeldung das bereits ausgefüllte Abmeldeformular abgeben.
Kosten: Keine



